Teilnahmebedingungen – Retreat
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Retreat erfolgt über das Bewerbungsformular auf der Website.
Mit Absenden des Formulars gibt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine verbindliche Buchungsanfrage ab.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung der Veranstalterin zustande.
2. Teilnahmegebühr und Zahlungsmodalitäten
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.480 €. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten:
Anzahlung: 690 € innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Zusage
Restzahlung: spätestens 10 Tage vor Beginn des Retreats
Mit Eingang der Anzahlung ist der Teilnahmeplatz verbindlich reserviert.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
3. Stornierung durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer
Die Anzahlung dient der verbindlichen Platzreservierung und wird bei Stornierung nicht zurückerstattet .
Im Krankheitsfall kann die Anzahl auf einen späteren Termin angerechnet oder auf eine Ersatzperson übertragen werden.
Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Beginn erstattbar . Danach nur, wenn der Platz neu vergeben werden kann.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung (E-Mail oder Post).
4. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt durch die Veranstalterin
Das Retreat findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt2 Personenstatt.
Wird diese Zahl bis spätestens 14 Tage vor Beginn nicht erreicht, kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall werdenBereits geleistete Zahlungen (Anzahlung und ggf. Restzahlung) vollständig erstattet.
Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Schäden, bestehen nicht.
Gleiches gilt, wenn das Retreat aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit der Veranstalterin oder höherer Gewalt) nicht stattfinden kann.
5. Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.
Das Retreat stellt kein therapeutisches oder medizinisches Angebot dar und ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung.
Mit der Anmeldung bestätigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, körperlich und geistig in der Lage zu sein, am Retreat befähigt zu sein.
6. Haftung
Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt, soweit sie auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters beruht.